Das Auto steht zur Abholung bereit, die Rechnung ist geschrieben. Kann die Fahrt jetzt direkt weitergehen? Hier erfahren Sie, was Sie bei der Abholung beachten sollten.
Mangel bei Abholung
Prüfen Sie bei der Abholung des Fahrzeuges, ob der Reparaturauftrag erfüllt wurde.
Sollten Sie feststellen, dass die Reparatur mangelhaft durchgeführt wurde, gilt es, umgehend zu handeln. Melden Sie den Mangel der Werkstatt, die die Reparatur durchgeführt hat. Dies sollten Sie schriftlich machen. Zum einen können Sie dadurch die rechtzeitige Meldung dokumentieren, zum anderen können Sie den Mangel genau beschreiben.
Innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung der Reparatur muss eine Werkstatt für auftretende Mängel einstehen. Dazu muss der Mangel aber auch innerhalb dieser Frist gemeldet werden. Zur schriftlichen Meldung gehört auch, dass Sie sich von der Werkstatt den Erhalt der Mängelrüge bestätigen lassen.
Die Werkstatt hat nun die Möglichkeit, den Mangel aus der Reparatur zu beheben.
Als Kunde müssen Sie es der Werkstatt ermöglichen, zweimal zu versuchen, den Mangel zu beseitigen.
WICHTIG: Suchen Sie im eigenen Interesse nicht voreilig eine weitere Werkstatt auf! Sie verlieren einerseits den Anspruch auf kostenfreie Beseitigung des Mangels durch die ursprüngliche Werkstatt und erhalten auch die Kosten der weiteren Reparatur nicht ersetzt. Zum anderen können durch eine weitere Reparatur möglicherweise Beweismittel vernichtet werden. In einem späteren Prozess wegen der Mangelhaftigkeit der ursprünglichen Reparatur wäre nicht mehr nachvollziehbar, ob tatsächlich eine mangelhafte Reparatur vorlag und wer sie zu verantworten hat.
Folgen einer nicht beseitigten, mangelhaften Reparatur
Und wenn die Werkstatt den Mangel trotz der beiden Nachbesserungsversuche nicht beseitigen kann? Sie haben als Kunde mehrere rechtliche Möglichkeiten:
Wenn sich der Wert des mangels bestimmen lässt, können Sie diesen vom Rechnungsbetrag abziehen (Minderung).
Führt der Mangel sogar dazu, dass Sie ihr Fahrzeug nicht mehr nutzen können, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Im Rahmen einer Reparatur bedeutet dies, dass alle bisherigen Leistungen rückabgewickelt werden müssen: Sie bekommen das Geld zurück, das Sie bislang gezahlt haben, die Werkstatt muss die eingebauten Teile wieder ausbauen.