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Gründungsversammlung

Gründungsversammlung

24.04.2019

Gründungsversammlung

Der Stein gerät ins Rollen

Lesen Sie zunächst:  

Gründungsplanung

Vereinssatzung

Sie haben einen Satzungsentwurf für Ihren Verein ausgearbeitet. Nun wollen Sie eine Gründungsversammlung einberufen.

In der Gründungsversammlung beschließen die Mitglieder die Satzung und wählen den Vorstand. Über den Ablauf der Gründungsversammlung sollten Sie Protokoll führen. Damit haben Sie für die Anmeldung des Vereins beim Gericht gleich die notwendige „Urkunde über die Wahl des Vorstandes“ bereit.

Bei der Gründungsversammlung sollten mindestens sieben Personen als Gründungsmitglieder anwesend sein, wenn der Verein zeitnah in das Vereinsregister eingetragen werden soll. Alle Gründungsmitglieder setzen ihre Unterschrift unter die abgestimmte und beschlossene Satzung.

Tipp

Soll der Verein erst später eingetragen werden, kann der Verein zunächst von zwei Personen gegründet werden. Bis zur Anmeldung beim Registergericht müssen dann mindestens fünf weitere Mitglieder dazukommen und die Satzung unterschreiben.

Inhalt

Einladung zur Gründungsversammlung

Gründungsversammlung und Gründungsprotokoll

Einladung zur Gründungsversammlung

Laden Sie am besten die Gründungsmitglieder rechtzeitig zur Gründungsversammlung ein. Das kann zum Beispiel per Brief, per E-Mail oder auch telefonisch erfolgen. Dann können sich alle Beteiligten auf den Termin vorbereiten. In eine schriftliche Einladung können Sie eine Tagesordnung und sogar einen Entwurf der Satzung beifügen.

Zwingend notwendig ist eine schriftliche Einladung nicht, da das Gesetz keine bestimmte Form für die Einladung vorsieht. Auch die Einhaltung einer bestimmten Frist ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Gründungsversammlung und Gründungsprotokoll

Bereiten Sie den Ablauf der Gründungsversammlung vor. Aus einem Ablaufplan können Sie schnell eine Tagesordnung zusammenstellen und einen Entwurf für das Gründungsprotokoll vorbereiten.

Checkliste: für den Ablauf der Versammlung

Begrüßung (meist durch den Einladenden)

Feststellung der Anwesenheit

Wahl des Versammlungsleiters

Bestimmung des Protokollführers

Erörterung des Satzungsentwurfs

Verabschiedung Vereinssatzung

Unterschrift der Gründungsmitglieder unter Satzungstext

Wahl des Vereinsvorstandes

Besprechen weiteres Vorgehen: Registergericht und Finanzamt

Unterschrift unter Protokoll (laut Regelung zur Protokollierung in Satzung)

Beschluss: Beanstandungen des Amtsgerichts oder Finanzamts durch Vorstand behebbar

Lesen Sie weiter:

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Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei