> Download im App Store > Download im Android Market
Der Energieausweis ist ein Dokument, dem jeder entnehmen kann, ob ein Haus einen hohen oder niedrigen Energieverbrauch hat. In der Fachsprache ist hier von der Energieeffizienz von Gebäuden die Rede - was streng genommen nicht nur den reinen Verbrauch betrifft, sondern die möglichst effiziente Nutzung der erzeugten Heizenergie ohne Verluste z. B. durch schlechte Wärmedämmung
Lesen Sie mehr zum Thema
Das sind im wesentlichen Architekten oder Ingenieure mit entsprechendem fachlichen Schwerpunkt oder Energieberater. Ein Verzeichnis finden Sie unter www.dena-energieausweis.de
Mit Hilfe des Energieausweises soll der Miet- oder Kaufinteressent die Energieeffizienz eines Gebäudes ablesen und so die zukünftigen Nebenkosten einschätzen können. Dank seines Einsatzes sollen schlecht gedämmte alte Häuser zukünftig nur zu schlechteren Bedingungen vermietet oder verkauft werden können. So soll der Druck auf die Eigentümer gesteigert werden, ihre Objekte zu modernisieren. Mehr zum Energieausweis
Ja, und zwar entweder auf Basis des Energieverbrauchs oder auf Basis des Energiebedarfs.
Der Verbrauchsausweis wird mit Hilfe der bisherigen Betriebskostenabrechnungen erstellt und richtet sich daher nach dem Heizverhalten der Vormieter. Der Bedarfsausweis ist teurer und beruht auf dem rechnerisch-technisch ermittelten Energiebedarf des Hauses. Die Erstellung ist daher aufwändiger, aber für den zukünftigen Bewohner erheblich aussagekräftiger.
Den Bedarfsausweis benötigen Neubauten oder bestehende Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und die nicht durch Sanierung auf den Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht wurden. Bei bestehenden Wohngebäuden, die eine der oben genannten Anforderungen nicht erfüllen, besteht ein Wahlrecht zwischen beiden Ausweisen. Soweit es sich nicht um ein Wohngebäude handelt, besteht auch Wahlfreiheit.
Die Preise sind nicht festgelegt und regional und je nach Aufwand und Anbieter unterschiedlich. Verbrauchsausweise gibt es schon für 25 - 100 Euro, der Verbrauchsausweis kostet 80 - 200 Euro ohne Hausbegehung.
Der Energieausweis ist nur bei Neuvermietung oder Verkauf der Wohnung Pflicht. Auf Verlangen des Mietinteressenten muss der Vermieter ihn vorlegen können. Aber: Ist ein Haus bereits vermietet, kann der derzeitige Mieter weder die Vorlage eines Energieausweises verlangen, noch wegen schlechter Energieeffizienzwerte eine Mietminderung vornehmen. Nur bei einer Neuvermietung besteht die Pflicht zur Vorlage. Mehr zum Energieausweis
Dazu besteht keine gesetzliche Pflicht. Interessenten dürfen sich aber auf eigene Kosten Kopien anfertigen, um mehrere Gebäude vergleichen zu können.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) nennt Ordnungswidrigkeitentatbestände und verweist auf das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Dieses legt das Bußgeld fest.
Auch wenn Sie einen Energieausweis haben, aber falsche Daten als Grundlage geliefert haben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Stellt sich später - etwa durch Beschwerden von Mietern oder Reklamationen von Käufern - heraus, dass Sie "geschummelt" haben, wird ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro fällig. Zudem können Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, zum Beispiel wegen eines überhöhten Verkaufspreises.
Die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Wärmegesetz (EEWärmeG) und die Erste Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImschV).
0800 3746-555 gebührenfrei