Mal eben die Verabredung mit Freunden am Abend verschieben oder den Termin beim Frisör bestätigen lassen. Kurz zum Hörer gegriffen und die Angelegenheit klären. Viele Arbeitnehmer erledigen private Telefonate vom Telefon am Arbeitsplatz.
Ist das erlaubt?
Grundsätzlich nicht. Das Telefon am Arbeitsplatz ist für dienstliche Zwecke gedacht. Ihr Arbeitgeber zahlt dafür.
Etwas anderes gilt selbstverständlich, wenn Ihr Arbeitgeber die private Nutzung ausdrücklich erlaubt. Allerdings sollten Sie dieses Entgegenkommen auch nicht überstrapazieren. Ein angemessener Gebrauch wird vorausgesetzt. Mal eben dem Partner Bescheid geben, dass es abends später wird, ist dann völlig in Ordnung. Eine Stunde mit der Tante in Norwegen zu telefonieren, sollten Sie unterlassen. Denken Sie bei privaten Telefonaten auch an Ihre Kollegen. Die sind oft gezwungen auch allzu privates mitzuhören.
Hat Ihr Chef den privaten Gebrauch des Telefons nicht ausdrücklich erlaubt oder sogar verboten, riskieren Sie eine Abmahnung. Gegebenenfalls kann ein privates Telefonat während der Dienstzeit sogar zur fristlosen Kündigung führen.
Auch die Nutzung Ihres Handys während der Arbeitszeit, ändert nichts an dem grundsätzlichen Verbot, private Dinge während der Arbeitszeit zu erledigen. Dies kann in Pausen getan werden.
In der Praxis sind die meisten Vorgesetzten großzügig. Sollten Sie Zweifel haben, fragen Sie Ihren Chef oder nutzen Sie ihr privates Handy während Ihrer Pausenzeiten.
Ebenso verhält es sich auch mit dem Diensthandy. Solange Ihr Chef die private Nutzung nicht gestattet, ist dies verboten. Es sind dann ausschließlich dienstliche Telefonate während der Arbeitszeit erlaubt. Auch Nachrichten schicken oder Apps herunterladen ist nur im dienstlichen Rahmen gestattet. Ihr Chef darf in diesem Fall sogar die privaten Nachrichten auf dem Diensthandy einsehen. Anders liegt der Fall, wenn Ihr Chef Ihnen die private Nutzung des Firmenhandys gestattet. Dann hat er kein Recht, private Nachrichten, Fotos und dergleichen auf dem Handy anzuschauen.
Ist Ihnen der Umfang der privaten Nutzungsmöglichkeiten unklar, sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten.